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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26.09.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von Stallora ist

Tim Kropp
Igelweg 20
53773 Hennef
Deutschland

E-Mail: info@stallora.app

— nachfolgend „Anbieter". Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Stallora über die Webseite und die Handy-Apps.

Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.1 Das entgeltliche Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer

Lizenzen für Stallora werden nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB abgegeben — also an Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein entgeltlicher Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommt nicht zustande.

Wer die Freischaltung als Stallbesitzer beantragt oder eine Lizenz erwirbt, bestätigt damit ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Der Anbieter darf die Freischaltung von einem Nachweis abhängig machen.

Was das bedeutet: Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB) gilt nur für Verbraucher. Da Lizenzen ausschließlich an Unternehmer abgegeben werden, besteht kein Widerrufsrecht; eine Widerrufsbelehrung ist deshalb nicht enthalten (siehe Abschnitt 14).

Für Mitglieder eines Stalls — Einsteller und Mitarbeiter — ist die Nutzung kostenlos. Sie schließen keinen entgeltlichen Vertrag mit dem Anbieter; für sie gelten diese Bedingungen nur, soweit sie die Nutzung des kostenlosen Kontos betreffen.

2. Was Stallora ist

Stallora ist eine Software zur Verwaltung von Pferdeställen. Sie hilft dabei, Mitglieder, Pferde, Termine, Reitplatzbuchungen, Veranstaltungen, Arbeitspläne, Arbeitszeiten und Kosten zu organisieren.

Stallora ist ein Werkzeug, kein Dienstleister rund ums Pferd. Der Anbieter erbringt keine tierärztlichen, rechtlichen oder steuerlichen Leistungen und übernimmt keine Aufgaben des Stallbetriebs.

3. Nutzerrollen und Konto

Ein Konto ist persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Wer den Verdacht hat, dass sein Konto von jemand anderem genutzt wird, ändert unverzüglich sein Passwort und informiert den Anbieter.

Für die Registrierung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Der Erwerb von Lizenzen setzt unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus.

4. Vertragsschluss, Freischaltung und Lizenzen

Mit der Registrierung entsteht ein kostenloses Nutzerkonto; dazu gehört die Bestätigung der E-Mail-Adresse über einen zugesandten Code.

Wer Ställe anlegen möchte, stellt eine Anfrage an den Anbieter. Der Anbieter entscheidet über die Freischaltung; ein Anspruch darauf besteht nicht. Vor dem Anlegen des ersten Stalls ist außerdem der Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der App anzunehmen.

Eine Lizenz legt fest, wie viele Ställe und wie viele Pferde angelegt werden dürfen und bis wann sie gilt. Mehrere Lizenzen werden addiert.

Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft des Anbieters künftig, wird ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen; für bereits bezahlte Zeiträume ändert sich nichts.

5. Was passiert, wenn eine Lizenz ausläuft

Dieser Ablauf ist fest im System hinterlegt:

  1. Läuft eine Lizenz ab, wird der betroffene Stall gesperrt. Die Daten bleiben erhalten, sind aber nicht mehr abrufbar.
  2. 30 Tage nach der Sperrung werden alle Daten dieses Stalls endgültig gelöscht — Pferde, Mitgliedschaften, Termine, Arbeitszeiten, Abrechnungen und Fotos.
  3. Wird innerhalb dieser 30 Tage eine neue Lizenz hinterlegt, läuft der Stall sofort weiter, ohne Datenverlust.

Der Stallbesitzer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zu verlängern oder seine Daten zu sichern. Der Anbieter weist auf ablaufende Lizenzen hin, schuldet eine solche Warnung aber nicht.

6. Löschen eines Stalls

Der Stallbesitzer kann seinen Stall jederzeit löschen. Zur Sicherheit muss dabei der Stallname eingegeben werden. Mit dem Löschen verschwindet der Stall samt aller Inhalte sofort — auch für alle Mitglieder — und der Vorgang lässt sich vom Nutzer selbst nicht rückgängig machen. Innerhalb von 14 Tagen kann der Anbieter einen gelöschten Stall auf Anfrage wiederherstellen; danach sind die Daten endgültig entfernt.

Löscht ein Stallbesitzer sein Konto, werden damit auch alle ihm gehörenden Ställe gelöscht.

7. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich,

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter das Konto sperren.

8. Verantwortung des Stallbesitzers für seine Mitglieder

Der Stallbesitzer entscheidet, welche Personen er in seinen Stall aufnimmt, welche Rollen und Berechtigungen sie erhalten und welche Daten er über sie erfasst — insbesondere Arbeitszeiten und Abwesenheiten (letztere ohne Angabe eines Grundes).

Für diese Daten ist der Stallbesitzer datenschutzrechtlich verantwortlich, nicht der Anbieter. Grundlage dafür ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den jeder Stallbesitzer vor dem Anlegen seines ersten Stalls in der App annimmt.

Die Information der Mitglieder nach Art. 13 DSGVO übernimmt Stallora für den Stallbesitzer: Jedes Mitglied bekommt beim ersten Öffnen des Stalls einen Datenschutzhinweis vorgelegt; Zeitpunkt und Fassung der Kenntnisnahme werden gespeichert. Beim Stallbesitzer verbleibt die Verantwortung dafür, dass er die Daten seiner Mitglieder erheben darf. Näheres regeln die Datenschutzerklärung und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

9. Verfügbarkeit

Der Anbieter stellt Stallora mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit. Nicht als Ausfall gelten Zeiten, in denen Stallora aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa Störungen des Internets, höhere Gewalt, Angriffe Dritter), sowie kurze Unterbrechungen durch das Einspielen von Aktualisierungen. Geplante längere Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an; sie werden in Zeiten geringer Nutzung gelegt.

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach Abschnitt 12 bleibt unberührt.

Stallora wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter kann Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen, solange der Kern der Leistung — die Verwaltung von Ställen, Pferden, Terminen und Arbeitszeiten — erhalten bleibt.

10. Sicherungen und Datenverlust

Der Anbieter erstellt täglich eine verschlüsselte Sicherung der Datenbank. Auf dem Server werden Sicherungen 14 Tage aufbewahrt; zusätzliche verschlüsselte Kopien außerhalb des Servers werden spätestens nach sechs Monaten gelöscht. Sicherungen dienen der Wiederherstellung im Störungsfall.

Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Daten besteht nicht. Insbesondere gilt:

Der Nutzer kann seine Daten jederzeit selbst über die Account-Einstellungen exportieren. Es wird ausdrücklich empfohlen, das regelmäßig zu tun.

11. Übertragung des Vertrags

Der Anbieter darf die Verträge über Stallora im Ganzen auf ein anderes Unternehmen übertragen, etwa im Zuge einer Umwandlung des Geschäftsbetriebs in eine Gesellschaft. Eine solche Übertragung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Der Nutzer kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs außerordentlich kündigen; bereits bezahlte Entgelte für danach liegende Zeiträume werden erstattet.

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hier die Bereitstellung von Stallora im vereinbarten Umfang (Abschnitt 9) und die Erstellung der täglichen Sicherungen (Abschnitt 10) — also die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Stallora ersetzt keine eigene Sorgfalt. Angaben zu Pferden — etwa zu Allergien, Krankheiten oder Medikamenten — werden von Nutzern eingetragen. Der Anbieter prüft sie nicht und übernimmt keine Verantwortung für ihre Richtigkeit. In dringenden Fällen ist stets ein Tierarzt zu verständigen und nicht auf die App zu vertrauen.

13. Laufzeit und Kündigung

Das kostenlose Nutzerkonto kann jederzeit über die Account-Einstellungen gelöscht werden.

Lizenzen laufen zum Ende ihrer festen Laufzeit aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Abschnitt 4). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt.

14. Kein Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht nur für Verbraucher (§ 312g BGB). Da Lizenzen ausschließlich an Unternehmer abgegeben werden (Abschnitt 1.1), gibt es kein Widerrufsrecht und dementsprechend keine Widerrufsbelehrung.

15. Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa neue Funktionen, geänderte Rechtslage oder Änderungen bei den eingesetzten Dienstleistern. Preis und Kern der Leistung können auf diesem Weg nicht geändert werden.

Über Änderungen wird mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Bedingungen als angenommen; auf diese Wirkung und auf sein Widerspruchsrecht wird er in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Widerspricht der Nutzer, gilt Folgendes:

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Abschnitt 13) bleibt unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Streitbeilegung: Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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